WILLKOMMEN BEIM PRÜFUNGSAMT
Willkommen beim Prüfungsamt für Humanmedizin an der Technischen Universität München zur Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte im Auftrag der Regierung von Oberbayern.
Das Prüfungsamt bleibt bis auf Widerruf für Publikumsverkehr geschlossen. Bitte klären Sie Anliegen daher weiterhin ausschließlich telefonisch oder per E-Mail (pruefungsamt.med@tum.de).
Unterlagen können Sie uns entweder postalisch an die Ismaninger Straße 22 zusenden oder in den Briefkasten in der Nigerstraße 3 vor der Eingangstür zum Lutz werfen. Anstatt der Originale können Sie im Ausnahmefall alternativ auch beglaubigte Kopien abgeben.
Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung Herbst 2021
Anträge auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt müssen zunächst zwecks Vorabprüfung online eingereicht werden. Dafür setzt das Prüfungsamt eine separate Friist fest (ca. 4 bis 5 Wochen vor Ende der offiziellen Frist am 10.06.2021). Die Antragsfunktion dafür ist momentan gesperrt. Sobald eine Einreichung wieder möglich ist, wird dies hier auf unserer Seite sowie auf mediTUM veröffentlicht.
Famulaturen sowie PJ-Anträge können weiterhin jederzeit zur Prüfung eingereicht werden.
Weitere Details sowie andere wichtige Informationen finden Sie in dem PDF "Checkliste und Informationen M2" bzw. "Checkliste und Informationen M3" unten auf dieser Seite. Bitte lesen Sie sich alles sorgfältig durch!
Vorzeitiges PJ (M2-Prüfung im Frühjahr 2021)
Ihre im Frühjahr 2020 erfolgte Zulassung für die M2-Prüfung bleibt bestehen. Für die M2-Prüfung im Frühjahr 2021 erhalten Sie dann ca. Mitte März 2021 eine Ladung mit den Prüfungsdetails
Eintragungen PJ:
Bitte tragen Sie grundsätzlich die Angaben für alle 3 Tertiale ein und speichern die Anträge dann bis zur Einreichung einfach ab.. Daten, die noch nicht feststehen, wie z.B. das Ausstellungsdatum oder die Fehltage, können freigelassen werden.
Bitte beachten Sie, dass zur Anerkennung und Freigabe des M3-Antrags auch zwingend mind. das 1. Tertial anerkannt sein muss.
Aktuelles:
Das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie vertritt zum Splitting innerhalb des Vorzeitigen Praktischen Jahres folgende Ansicht:
Die in Bayern eingeführte Praxis ein Tertial (§ 3 Abs. 1 ÄAppO) zu splitten, also zwei Mal acht Wochen in einer Klinik, z. B. im Ausland, abzuleisten, ist eine vom Verordnungsgeber nicht vorgesehene Ausnahme und daher ein absolutes Zugeständnis. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Voraussetzung für die einmalige Splittung ist jedoch, dass die beiden achtwöchigen Tertialteile nicht durch Urlaub oder andere Fehlzeiten noch weiter verkürzt werden, da acht Wochen die Untergrenze sind, bei der eine sinnvolle, zusammenhängende Ausbildung gerade noch gewährleistet ist.
Da die Splitting-Möglichkeit in § 3 (Praktisches Jahr) der ÄAppO nicht genannt ist, macht offenbar auch § 5 (Vorzeitiges Praktisches Jahr) der Abweichungs-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 30.03.2020 keine Angaben dazu. Sollte in Ausnahmefällen dennoch ein Ausbildungsabschnitt des Vorzeitigen Praktischen Jahres gesplittet werden, sind die Vorgaben des § 5 Abs. 2 der Abweichungs-Verordnung beachtlich. Bestätigt die Heimat-Universität, dass das Ausbildungsziel des Vorzeitigen Praktischen Jahres insgesamt erreicht wurde, hat das staatliche Prüfungsamt dies grundsätzlich zu akzeptieren.
Hinweis:
Der Deutsche Bundestag hat eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Mit der Abweichungs-Verordnung soll der Primärzweck verfolgt werden, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und Infektionsketten zu unterbinden. Durch möglichst flexible Regelungen soll sichergestellt werden, dass die Medizinstudierenden in der aktuellen Krisensituation das Gesundheitswesen unterstützen und gleichzeitig ihr Studium erfolgreich fortsetzen können. Eine uneingeschränkte PJ-Mobilität widerspricht in der derzeitigen Situation diesem Zweck. Ein triftiger Grund nun das PJ oder Teile hiervon im Ausland abzuleisten, ist grundsätzlich nicht erkennbar. Es wäre sowohl organisatorisch möglich als auch zumutbar, das vorgezogene PJ am Universitätsklinikum oder einem Lehrkrankenhaus abzuleisten. Wir können daher zu einer Ableistung des PJ im Ausland derzeit nicht zuraten.
Anmerkung:
Sollten sich Studierende dennoch für einen Auslandsaufenthalt entscheiden, ist eine damit verbundene, mögliche verpflichtende Quarantänezeit über Fehltage auszugleichen. Die Änderungsverordnung greift in diesem Fall nicht. Fehltage in einem gesplitteten Tertial haben die Wiederholung der betreffenden Tertialhälfte zur Folge.
Zu beachten ist der jeweils aktuelle Stand der Einreise-Quarantäne-Verordnung sowie die akutelle Liste des RKI mit den als Risikogebiet eingestuften Ländern.
Famulaturen dürfen weiterhin ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden, dies betrifft auch das verlängerte SoSe 2020. Somit ist hier der Famulaturstart erst frühestens ab dem 08.08.2020 möglich, letzter möglicher Famulaturtag ist der 11.10.2020. Es gelten ausschließlich die Vorlesungszeiten bzw. vorlesungsfreien Zeiten für den Studiengang Humanmedizin!
Studierenden, die ihre Famulatur Ende März/Anfang April 2020 begonnen haben, gewährt das Prüfungsamt für Humanmedizin an der TUM als absolute Ausnahmeregelung ein einmaliges "Splitting" einer Famulatur und erkennt abgeleistete Famulaturabschnitte bis zum 19,04.2020 an, sofern diese eine Mindestdauer von 2 Wochen nicht unterschreiten. Die übrigen 2 Wochen sind dann in der nächsten vorlesungsfreien Zeit und möglichst in dem gleichen Fachbereich abzuleisten, es muss sich aber nicht um dieselbe Ausbildungsstätte handeln.
Folgende Dienste können über diese Webseite genutzt werden:
- Anerkennung von Famulaturen und PJ-Tertialen: Online-Anerkennung jederzeit möglich, unabhängig vom Zeitpunkt Ihrer Anmeldung zum Staatsexamen
- Abruf der Anträge auf Anmeldung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung: Die Anträge für die Staatsexamina M2 (schriftlich) und M3 (mündlich) können über die entsprechenden Einträge rechts im Menü online ausgefüllt werden. Sobald der Online-Antrag vom Prüfungsamt freigegeben wurde, können Sie den Antrag ausdrucken. Bitte reichen Sie ihn dann unterschrieben zusammen mit allen Unterlagen, die Sie bereits hochgeladen haben, im Original bei uns ein.
Alle notwendigen Informationen zu den benötigten Dokumenten (online und original) finden Sie untenstehend bei "Fristen und Daten" sowie "Checkliste und Informationen"
Sprechzeiten
Sie erreichen uns Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie Mittwoch von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bitte denken Sie daran, Anfragen frühzeitig vor Ihrem Staatsexamen zu stellen, da erfahrungsgemäß vor den Stichtagen zur Staatsexmanensmeldung mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

- Telefonisch erreichen Sie uns unter:
- Tel: +49.89.4140.4034
- Fax:+49.89.4140.4842
- Email: pruefungsamt.med@tum.de
- Leitung: Karen Nietiedt
- Mitarbeiter sind Kerstin Böhm und Patrick Diekmann
- Besucher: Nigerstraße 3
- Postanschrift: Ismaninger Straße 22
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Staatsexamen
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online. Der Antrag wird durch uns geprüft und freigegeben. Drucken Sie den Antrag dann aus und reichen Sie ihn mit den benötigten Unterlagen unterschrieben beim Prüfungsamt ein. Bitte beachten Sie unbedingt die hierzu geltenden Fristen, (siehe Download PDF "Fristen und Daten")

- Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (schriftlich):
- Fristen und Daten: Fristen und Daten M2.pdf
- Checkliste und Informationen:Checkliste und Informationen M2.pdf
- Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (mündlich):
- Fristen und Daten: Fristen und Daten, M3.pdf
- Checkliste und Informationen: Checkliste und Informationen, M3.pdf
- Zulassungsantrag: Bitte online ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben einreichen