Prüfungsamt

WILLKOMMEN BEIM PRÜFUNGSAMT

Willkommen beim Prüfungsamt für Humanmedizin an der Technischen Universität München zur Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte im Auftrag der Regierung von Oberbayern.

 

Bitte klären Sie Anliegen vorzugsweise per E-Mail (pruefungsamt.med@tum.de) oder telefonisch. 

 

Unterlagen können Sie uns entweder postalisch an die Ismaninger Straße 22 zusenden, in den Briefkasten in der Nigerstraße 3 vor der Eingangstür zum Lutz werfen oder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten des Prüfungsamtes abgeben.

Anstatt der Originale können Sie alternativ auch beglaubigte Kopien einreichen.

Antrag auf Zulassung zum Zweiten und Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung im Herbst 2026 (Anmeldefrist 10.06.2026)

Die Antragsfunktion für die Prüfung im Herbst 2026 ist gesperrt. Sobald Sie Ihren Antrag einreichen können, wird sowohl auf mediTUM als auch hier auf dieser Seite eine entsprechende Information veröffentlicht. Bitte beachten Sie dann auch unbedingt die vorgegebene Frist für die Vorabprüfung (ca. 4 bis 5 Wochen vor dem 10.06.2026).

Weitere wichtige Informationen finden Sie hier auf unserer Seite, bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise in dem PDF "Checkliste und Informationen M2"  bzw. "Checkliste und Informationen M3".

Eintragungen PJ:

Bitte tragen Sie grundsätzlich immer die Angaben für alle 3 Tertiale ein und speichern die Anträge bis zur Einreichung einfach ab. Daten, die noch nicht feststehen, wie z.B. das Ausstellungsdatum oder die Fehltage, können freigelassen werden. 

Famulaturen dürfen weiterhin ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden, dies betraf auch das verlängerte SoSe 2020 (Famulaturstart: 08.08.2020, letzter möglicher Famulaturtag: 11.10.2020).

Studierenden, die ihre Famulatur Ende März/Anfang April 2020 begonnen haben, gewährt das Prüfungsamt für Humanmedizin an der TUM als absolute Ausnahmeregelung ein einmaliges "Splitting" einer Famulatur und erkennt abgeleistete Famulaturabschnitte bis zum 19.04.2020 an, sofern diese eine Mindestdauer von 2 Wochen nicht unterschreiten. Die übrigen 2 Wochen sind dann in der nächsten vorlesungsfreien Zeit und möglichst in dem gleichen Fachbereich abzuleisten, es muss sich aber nicht um dieselbe Ausbildungsstätte handeln.